Diese Grundregeln und und Schutzmaßnahmen gelten für alle Studierende nach der Wiederaufnahme des Parteienverkehrs an unserem Institut ab 13. Juli 2020:
- Im Gebäude ist der Abstand von mindestens 1 m zu allen Personen einzuhalten, falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden
- Nach Betreten des Gebäudes bitten wir um ausnahmslose Händedesinfektion (Desinfektionsmittelspender stehen im Erdgeschoß zur Verfügung)
- Die Liftanlage nur einzeln benützen
- Im Sekretariat im 1. OG bitten wir Sie einzeln einzutreten und Ihr eigenes Schreibwerkzeug mitzubringen
- Der Boden am Gang ist mit Markierungspunkten für die Einhaltung des Abstandes versehen, wir bitten diese zu beachten und einzuhalten
WICHTIG: Wenn Sie sich krank fühlen bzw. bei Verdachtssymptomen von COVID-19, bitten wir Sie das Gebäude nicht zu betreten und Ihre Anliegen telefonisch bzw. schriftlich per Mail mit der jeweiligen Ansprechperson abzuwickeln.
Weitere Informationen zur Corona-Krise für Studieninteressierte und Studierende finden Sie hier!
Vielen Dank für die Zusammenarbeit und Ihr verantwortunglsbewusstes Handeln!