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Ärztliches Attest

Ärztliches Attest

Zur Zulassung zur motorischen Ergänzungsprüfung sowie in weiterer Folge zum Studium ist eine ausreichende körperliche Tauglichkeit Voraussetzung, welche von Ihrem Vertrauensarzt/Ihrer Vertrauensärztin bestätigt wird.

Das ärztliche Attest, welches zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung nicht älter als ein Monat sein darf (das früheste Datum auf dem ärztlichen Attest, ist daher der xxx), muss spätestens bis zum  Donnerstag, den xxx im Sekretariat des Instituts im Rahmen der Sprechstunden abgegeben werden! Falls Sie zu den angegebenen Zeiten nicht zu uns kommen können, könnten Sie das Attest auch gerne per Post  an unsere Institutsadresse Mozartgasse 14, 8010 Graz, zH. Frau Schallmajer senden.

Bitte verwenden Sie ausschließlich nachstehende Vorlage zur Bestätigung durch den Arzt/die Ärztin. Unabhängig von der ärztlichen Bestätigung empfiehlt es sich vor Antritt des Studiums eine sportärztliche Untersuchung machen zu lassen.

VERSPÄTETE ANMELDUNGEN UND ABGABEN DES ÄRZTLICHEN ATTESTS WERDEN AUSNAHMSLOS NICHT BERÜCKSICHTIGT!!! 

Kontaktperson Zulassung

Elisabeth Schallmajer

Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit

Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit

Telefon:+43 316 380 - 8326
Fax:+43 (0)316 380 - 9790

Mo - Fr 9 - 11.30 Uhr, Mi 13.30 -15.30 Uhr (ausgenommen LV-freie Zeit)

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