Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten ab 1. Oktober 2022 nur noch elektronisch einzureichen. Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin abzugeben.
Ab 1. Oktober 2022 gilt nur mehr die neue Vorlage zum neuen Titelblatt für die Masterarbeit
Bitte erkundigen Sie sich auf der Homepage vom URBI Dekanat bezüglich Prozess und Mustervorlage Studienabschluss - Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaften (uni-graz.at)