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Anerkennung leicht gemacht

Antrag zu Anerkennungen

Der Antrag zu Anerkennungen erfolgt direkt über das URBI Dekanat. Ausführliche Informationen, Anleitungen und Videos finden Sie auf der Homepage vom URBI Dekanat

Zum Ablauf

Prüfungsanerkennungen beziehen sich auf den § 78 UG 2002 und § 63 (9) UG 2002.
Was muss ich beim Einreichen von Anerkennungen berücksichtigen? Wie lange dauert die Bearbeitung? Wir liefern die Antworten auf diese und weitere Fragen.

  • Die Antragstellung hat über UNIGRAZonline zu erfolgen (Visitenkarten UNIGRAZonline - Anerkennung/Zeugnisnachtrag - Neue Anerkennung). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachträge zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind.
  • Nach erfolgreicher Erfassung ist ein Ausdruck des Anhanges (= Anerkennungsdruckliste) am URBI-Dekanat abzugeben (per Mail oder persönlich). Bitte legen Sie dem Antrag bei Anerkennung von Prüfungen anderer Institute oder von anderen Bildungseinrichtungen eine LV-Beschreibung und die LV-Zeugnisse bei.
  • Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte ausschließlich via Mail an die folgende E-Mail Adresse: cuko-sportwissenschaften@uni-graz.at 
  • Bei Fragen zur Eingabe eines Antrages wenden Sie sich bitte an Frau Bettina Hötzl (tina.hoetzl@uni-graz.at) .

Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im URBI-Dekanat eingereicht haben, wird der Antrag kontrolliert und protokolliert. Danach wird der Bescheid, welchen die Studierenden erhalten, der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt.

  • bis maximal 2 Monate ab Einlangen des Antrages im URBI-Prüfungsreferat

Nachdem der Bescheid von der/dem CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, wird Ihnen der rechtsgültige Anerkennungsbescheid ausnahmslos von MitarbeiterInnen des URBI-Prüfungsreferates per E-Mail an deine Uni-Graz E-Mail-Adresse zugestellt.

Achtung!

Eine nachträgliche Änderung eines Bescheides ist NICHT möglich. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung ihres Bescheides. Bedenken Sie deshalb vor Übermittlung ihres Anerkennungsantrags ganz genau, ob Sie die Anerkennung tatsächlich so wünschen bzw. benötigen.

  • Der Zeugnisnachtrag dient zum Nacherfassen von Lehrveranstaltungszeugnissen der Universität Graz, die weder bei Ihren Prüfungsergebnissen noch auf dem Transcript of Records aufscheinen.

  • Die Eingabe erfolgt über Ihre Visitenkarte in UNIGRAZonline (Anerkennungen/Zeugnisnachtrag). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachtrag zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind. Klicken Sie auf "Neues Zeugnis" und folgen Sie den Eingabeaufforderungen.

  • Damit Ihre Eingabe bestätigt werden kann, bringen Sie bitte das Originalzeugnis in das Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät.

  • Nach Vorlage des Originalzeugnisses im URBI-Dekanat wird die Eingabe innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage bestätigt.

  • Nach erfolgtem Zeugnisnachtrag scheint die Prüfung nicht unter Ihren Prüfungsergebnissen jedoch auf dem Transcript of Records auf, das hat zur Folge, dass Sie sich kein Zeugnis über diese Prüfung ausdrucken können.

Haben Sie außerhalb der Uni eine Ausbildung, einen Kurs oder Ähnliches absolviert und passt diese Qualifikation in den Fachbereich Ihres Studiums? Dann könnte für Sie die Validierung interessant sein!

Mit der Validierung können Sie außeruniversitär erlangte Qualifikationen für das Studium anerkennen lassen. An der Uni Graz ist das momentan in vier Studien möglich: Bachelor- und Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften, Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung, Erweiterungsstudium Leadership.

Wie die Validierung funktioniert, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und worauf man unbedingt aufpassen soll, lesen Sie hier: https://validierung.uni-graz.at/

 

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