Nach der Ergänzungsprüfung
Sollten sie die Ergänzungsprüfung nicht bestanden haben, können Sie sich regulär zu den geltenden Inskriptionszeiten zu einem anderen Studium anmelden und Vorlesungen im Studium Sport- und Bewegungswissenschften besuchen und auch Prüfungen ablegen. Diese können Sie dann nach bestandener Ergänzungsprüfung und nach der Inskription zum Studium Sport- und Bewegungswissenschaften über das jeweilige Dekanat anrechnen lassen!
ACHTUNG: WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE TEILNEHMER/INNEN
StudienbewerberInnen, die an der körperlich-motorischen Ergänzungsprüfung teilnehmen, fallen nicht in die gesetzliche Unfallversicherung. Die Behandlungskosten werden zwar durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden. Daher wird zu einer Mitversicherung bei den Eltern oder zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung geraten.
Ärztliches Attest
Zur Zulassung zur motorischen Ergänzungsprüfung sowie in weiterer Folge zum Studium ist eine ausreichende körperliche Tauglichkeit Voraussetzung, welche von Ihrem Vertrauensarzt/Ihrer Vertrauensärztin bestätigt wird.
Das ärztliche Attest, welches zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung nicht älter als ein Monat sein darf. Die genauen Abgabe-Fristen finden sie hier unter "Termine". WICHTIG! Wenn Sie das ärztliche Attest nicht innerhalb der Frist abgeben, ist der Antritt zur Ergänzungsprüfung nicht möglich!
Das Attest können sie persönlich im Sekretariat abgeben oder per Post an unsere Institutsadresse Mozartgasse 14, 8010 Graz, zH. Frau Schallmajer senden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich nachstehende Vorlage zur Bestätigung durch den Arzt/die Ärztin.
VERSPÄTETE ANMELDUNGEN UND ABGABEN DES ÄRZTLICHEN ATTESTS WERDEN AUSNAHMSLOS NICHT BERÜCKSICHTIGT!!!

Elisabeth Schallmajer
+43 316 380 - 8326
Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit
Mo - Fr 9 - 11.30 Uhr, Mi 13.30 -15.30 Uhr (ausgenommen LV-freie Zeit)
https://bewegungswissenschaften.uni-graz.at/de/