Die Anmeldung für das SS 25 erfolgt online ab 02.12.2024 und wird bis 17.01.2025 möglich sein!
Nach der Ergänzungsprüfung
Ergänzungsprüfung nicht bestanden! Was nun?
Sollten sie die Ergänzungsprüfung nicht bestehen oder bestanden haben, erhalten sie vom Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit eine Bestätigung über die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung. Damit ist es ihnen möglich, sich auch noch in der Nachfrist regulär zu einem anderen Studium anzumelden. Sie können während dieses Studiums Vorlesungen des Studiums Sport- und Bewegungswissenschaften besuchen und auch Prüfungen ablegen.
Nachdem Sie die Ergänzungsprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie sich diese Leistungen über das Dekanat anrechnen lassen
Die besagte Bestätigung können Sie sich erst nach der Ergänzungsprüfung und nach vorheriger Anforderung im Sekretariat unseres Instituts abholen.
ACHTUNG: WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE TEILNEHMER/INNEN
StudienbewerberInnen, die an der körperlich-motorischen Ergänzungsprüfung teilnehmen, fallen nicht in die gesetzliche Unfallversicherung. Die Behandlungskosten werden zwar durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden. Daher wird zu einer Mitversicherung bei den Eltern oder zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung geraten.
Ärztliches Attest
Zur Zulassung zur motorischen Ergänzungsprüfung sowie in weiterer Folge zum Studium ist eine ausreichende körperliche Tauglichkeit Voraussetzung, welche von Ihrem Vertrauensarzt/Ihrer Vertrauensärztin bestätigt wird.
Das ärztliche Attest, welches zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung nicht älter als ein Monat sein darf. Die genauen Abgabe-Fristen finden sie hier unter "Termine". WICHTIG! Wenn Sie das ärztliche Attest nicht innerhalb der Frist abgeben, ist der Antritt zur Ergänzungsprüfung nicht möglich!
Das Attest können sie persönlich im Sekretariat abgeben oder per Post an unsere Institutsadresse Mozartgasse 14, 8010 Graz, zH. Frau Schallmajer senden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich nachstehende Vorlage zur Bestätigung durch den Arzt/die Ärztin.
VERSPÄTETE ANMELDUNGEN UND ABGABEN DES ÄRZTLICHEN ATTESTS WERDEN AUSNAHMSLOS NICHT BERÜCKSICHTIGT!!!
Elisabeth Schallmajer
+43 316 380 - 8326
Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit
Mo - Fr 9 - 11.30 Uhr, Mi 13.30 -15.30 Uhr (ausgenommen LV-freie Zeit)
https://bewegungswissenschaften.uni-graz.at/de/