Was man zum Bachelor Lehramt wissen sollte
Was erwartet einem im Studium und welche Kompetenzen sollte man mitbringen? Antworten auf diese und weitere Fragen findet man unter anderem in den Studienplänen.
Studienangebot der Pädagogischen Hochschule
Studienangebote der PH
Curricula und Äquivalenzlisten
Servicebereich Bachelorstudium Lehramt (Studien ID UB 198400...)
21.08.2025 Anrechnung Praktika
Studierende, die im Rahmen einer schulischen Lehrverpflichtung bereits Unterrichtstätigkeit im Fach Bewegung und Sport ausüben, können die Anrechnung einer schulpraktischen Pflichtveranstaltung im Bachelorstudium beantragen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn des betreffenden Semesters eine schriftliche Bestätigung der Schule mit Schulstempel vorgelegt wird sowie nach Abschluss ein Nachweis über die tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
Alle weiteren schulpraktischen Pflichtveranstaltungen sind regulär zu absolvieren. Die fachdidaktischen Begleitungen 1 bis 3 sind in jedem Fall verpflichtend, da sie eigenständige Lehrveranstaltungen darstellen und nicht angerechnet werden können.
22.02.2024 Fächerwechsel
Fächerwechsel sollten - wenn möglich - zu Semesterbeginn oder erst wenn alle Prüfungen im alten Studium schon benotet wurden, durchgeführt werden. Es besteht für Lehrbeauftragte keine Pflicht, eine Benotung einer immanenten Lehrveranstaltung im neuen Studium durchzuführen. Für Rückfagen stehen wir gerne per Mail zur Verfügung: cuko-lehramtsport@uni-graz.at
1.3.2022 Plagiatsprüfung
Ab 1.3.2022 ist es für alle Studierenden, die am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit ihre Bachelorarbeit schreiben, verpflichtend, die Abschlussarbeit auf Uni Graz Online einer automatischen Plagiatsprüfung zu unterziehen.
Anrechnung
Studierende, die im Rahmen einer schulischen Lehrverpflichtung bereits Unterrichtstätigkeit im Fach Bewegung und Sport ausüben, können die Anrechnung einer schulpraktischen Pflichtveranstaltung im Bachelorstudium beantragen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn des betreffenden Semesters eine schriftliche Bestätigung der Schule mit Schulstempel vorgelegt wird sowie nach Abschluss ein Nachweis über die tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
Alle weiteren schulpraktischen Pflichtveranstaltungen sind regulär zu absolvieren. Die fachdidaktischen Begleitungen 1 bis 3 sind in jedem Fall verpflichtend, da sie eigenständige Lehrveranstaltungen darstellen und nicht angerechnet werden können.
Bitte verwenden Sie nur dieses Formular für die Dokumentation Ihres Praktikums:
Um Ihr Bachelorstudium im Bereich Bildungswissenschaftliche Grundlagen in der Sekundarstufe Allgemeinbildung abzuschließen, müssen Sie eine Bachelorarbeit verfassen.
Änderung bzgl. dem Prozess zur Erstellung einer Bachelorarbeit
Ab 1.10.2023 ist eine Eintragung in die Liste der potentiellen BetreuerInnen, welche im Sekretariat (Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit, Mozartgasse 14) vorliegt, Pflicht! Das bedeutet, dass Sie sich vorab in diese Liste unter der/dem potentiellen BetreuerIn für Ihre geplante Bachelorarbeit eintragen müssen.
Das Anmeldeformular für die Betreuung der Bachelorarbeit finden sie unter folgendem Link:
- Formular Bekanntgabe / Änderung des Themas und BetreuerIn LA Sek. AB (bitte Abgabe am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit ! )
Weitere Informationen finden Sie hier:
Abschlussarbeiten - Geisteswissenschaftliche Fakultät Uni Graz und
!!!! Bitte beachten Sie Informationen über das Formularwesen - Procedere für Unterschriften, Vorsitz und Abgabe im Link angeführt !!!!
Folgendes Procedere ist ab 1.3.22 vorgesehen:
- Abgabe des vollständig ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Formulars „Bekanntgabe des Themas und der BetreuerIn der Bachelorarbeit“ durch den/die Studierende/n wie gehabt im Sekretariat am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit.
- Nach finaler Fertigstellung der Bachelorarbeit muss die/der Studierende ihre/seine Arbeit im pdf/A-Format auf Uni Graz online einreichen und hochladen.
- Die Plagiatsprüfung erfolgt nun im nächsten Schritt automatisch.
- Prüfbericht steht auf Uni Graz Online zum Download bereit, dieser muss innerhalb von 14 Tagen dem/der Betreuer*in vorgelegt werden.
- Der/Die Betreuer*in kann erst nach Vorlage des Prüfberichts benoten!
Links: Anleitung für Studierende und Uni Graz Online Hilfe Seite
Bei Fragen bezüglich Plagiatsprüfung bitten wir Sie sich per Mail an urbi(at)uni-graz.at bzw. Herrn Mario Perner zu wenden!