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Administrative Unterstützung

Studieren verlangt ein hohes Maß an Selbstorganisation. Wir begleiten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg durchs Studium

Bitte beachten Sie wie unten angeführt, die Fristen der Anmeldungen zu den verschiedenen Lehrveranstaltungstypen!

NEWS per 12.05.2026: Im Modul 5 wurde ab dato bei  der Exkursion Schilauf 1 (Studium Bachelor Sport- und Bewegungswissenschaften) die Absolvierung als Anmeldevoraussetzung für das Modul 12 aufgehoben.

 

Zum Studienbeginn 2026_27:

Die Anmeldephase beginnt am 03.09. und endet am 21.09.2026, mit Ausnahme der Vorlesungen, deren Anmeldefrist am 31.01.2027 endet.

Wir bitten Sie besonders in diesem Studienjahr, in der Anmeldephase darauf zu achten, sich nur für Lehrveranstaltungen (LVs) anzumelden, die Sie realistisch besuchen können. Davon ausgenommen sind die Anmeldungen zu Vorlesungen. Die Anmeldungen zu Vorlesungen sind wichtig für den Zugang zum Moodle-Kurs, in welchem die Unterlagen hochgeladen werden.

Weitere wichtige Informationen:

Die Lehrveranstaltungen „Bewegung und Sport unterrichten 1“ und „Bewegung und Sport unterrichten 2“ sind im neuen Curriculum keine klassischen Praktika mehr, sondern als Kurse mit fachdidaktischer Begleitung konzipiert. Eine Anerkennung von Praktika für diese beiden Lehrveranstaltungen ist daher nicht mehr möglich

Folgende Praktika und fachdidaktischen Begleitungen aus dem auslaufenden Curriculum werden zum letzten Mal an der Universität Graz angeboten:

  • PPS 2: Bewegung und Sport (schulpraktisch-methodische Übungen 2) im Wintersemester
  • PPS 3: Bewegung und Sport (schulpraktisch-methodische Übungen 3) im Sommersemester
  • Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Bewegung und Sport im Sommersemester

Ausgenommen: PPS 4: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4 – Bewegung und Sport – diese Lehrveranstaltung wird weiterhin angeboten; sie ist auch im neuen Master-Curriculum weiterhin enthalten.

 

Hinweis für Personen die in Klagenfurt die Aufnahmeprüfung absolviert haben und in Graz inskribieren möchten:

Die Termine für die Ergänzungsprüfung in Graz werden in Abstimmung mit unserer Studienabteilung, mit den Dekanaten und unserer Lehramtsstelle koordiniert. 

Es kann unter Umständen vorkommen, dass diese Termine nicht mit der Ergänzungsprüfung in Klagenfurt vereinbar sind und es dadurch zu Nachteilen bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (vor allem bei praktischen Übungen und STEOPS) kommen kann. 

Wir danken für die Kenntnisnahme!

Die Curricula Kommission des Instituts für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit

Leitfäden und Vorlagen
Formulare, Skripten, Downloads
Themen für Abschlussarbeiten

Kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfungen

Für die Absolvierung einer kommissionellen Prüfung müssen Sie das Formular "Anmeldung zur kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfung"  bzw. mehr Infos gibt es auf der URBI Homepage unter "Dies und Das.

  • Schriftliche Prüfung: Termin mit Prüfer/innen vereinbaren + deren Unterschriften einholen
  • Mündliche Prüfung, letzter Antritt: zusätzlich Unterschrift der/des (Vize-)Studiendekan/in (Vorsitz beim letzten Antritt, siehe Prüfungsantritte/Prüfungssenat) - dies organisiert das Sekretariat am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit
  • Deadline für Anmeldung: diese muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im URBI-Dekanat einlangen, bitte rechtzeitig im Sekretariat am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit abgeben!

  1. Die Studierenden sind berechtigt negativ beurteilte Prüfungen drei Mal zu wiederholen. Studierende in Kooperationsstudien mit der TU Graz (NAWI Graz) sind berechtigt, Prüfungen vier Mal zu wiederholen. Die Studierenden sind berechtigt, im Curriculum gekennzeichnete Praktika der pädagogisch-praktischen Studien bei negativer Beurteilung einmal zu wiederholen
  2. Ab der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist diese auf Antrag der/des Studierenden kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird. Ab der dritten Wiederholung ist diese jedenfalls kommissionell abzuhalten.
  3. Ab der zweiten Wiederholung kann auf Antrag der/des Studierenden die Beurteilung der Teilnahme an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung auch in einem Prüfungsvorgang erfolgen.
  4. Prüfungen, die aus mehreren Fächern oder Teilen im Sinne des § 73 Abs. 2 UG bestehen, müssen zur Gänze wiederholt werden, wenn mehr als die Hälfte der Fächer negativ beurteilt wurde. Sonst beschränkt sich die Wiederholung auf die negativ beurteilten Fächer.

FAQs

Wenn Sie Fragen zum Curriculum haben und noch andere spezielle Fragen, bitten wir Sie sich an folgende Stelle per Mail zu melden:

Studienservice - Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit

Da leider immer wieder falsche Informationen unter den Studierenden bzgl. der Anmeldung des Praktikums und der Absolvierung kursieren, möchten wir Sie im speziellen darauf aufmerksam machen:

Das Praktikum kann nur nach offizieller Antragstellung (Abgabe VOR Antritt des Praktikums im Sekretariat) und erst nach Genehmigung vom URBI-Dekanat angetreten werden.

Andernfalls werden bereits absolvierte Praktika, die nicht im Vorhinein angemeldet wurden, ERSATZLOS gestrichen!

Den genauen Ablauf können Sie auf unserer Homepage finden

Liebe Studierende!

Wir möchten allen Studierenden die Möglichkeit geben sich ausgiebig über die SPO Knoten auf  Uni Graz Online zu informieren. Darstellungen über das SPO-Management finden Sie auf der Seite der Studienabteilung unter "ASK" digitaler Assistent für Studierende bzw. Anleitungen gibt es auch an dieser Stelle PDF Anleitung “Mein Studium”

Falls Sie diese Zuordnungen nicht im Laufe Ihres Studiums bearbeiten, kann es sein, dass es beim Studienabschluss zu Verzögerungen kommen kann und Sie Ihr Studium nicht zeitgerecht abschließen können. Dieser Umstand könnte eventuell am Ende mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie sich bei einer Prüfungsanmeldung frühzeitig überlegen sollten,  ob Sie bei der von Ihnen gewählten Prüfung auch wirklich teilnehmen möchten. Viele Studierende benötigen ev. genau diesen Prüfungsplatz dringend, um ihr Studium weiterführen zu können. Um noch weiter zu denken, es könnte sogar existentielle Folgen haben. Ebenso bitten wir auch bei  erhaltenen Wartelistenplätzen, sich bei einer wissentlichen Nichtinanspruchnahme sich dort abzumelden, damit Ihre StudienkollegInnen einen Platz auf der Fixplatzliste erhalten können.

Unsere Lehrbeauftragten sind besonders bei den STEOPS-Lehrveranstaltungen bemüht, den Bedarf an Prüfungen abzudecken. Um keinen verfälschten Bedarf Folge zu leisten (vermehrte Prüfungsanlagen), möchten wir Sie auch in dieser Situation darauf hinweisen, sich bei Prüfungen wieder früh genug abzumelden und ev. sich auch von der Warteliste wieder abzumelden.

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kollegialität Ihren StudienkollegInnen gegenüber!

Nach erfolgreicher Ablegung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungsleistungen erhältst du eine digitale Ausgabe deines Abschlusszeugnisses per email an deine Uni-Graz E-Mail-Adresse zugesandt. Quelle: URBI Dekanat
In der  Studien- und Prüfungsabteilung kannst du dich dann zur Sponsion anmelden. 

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