Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften, Masterstudium PLUS
Für alle, die mehr wollen, gibt es auch vertiefende Masterstudien
Spezialisierungsmodule im Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften, Studien ID 066 825:
- Trainingstherapie
- Public Health
- Leistung und Training
Die Studienpläne zum Nachlesen:
Servicebereich Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften
Praxis Master Sport- und Bewegungswissenschaften
Hier finden sie Informationen zur Praxis im Masterstudium.
Anmeldung Masterarbeit und Einreichung
03.05.2023 - Änderung bzgl. dem Prozess zur Erstellung einer Masterarbeit:
Ab 1.10.2023 ist eine Eintragung in die Liste der potentiellen BetreuerInnen, welche im Sekretariat vorliegt, Pflicht! Das bedeutet, dass Sie sich vorab in diese Liste unter der/dem potentiellen BetreuerIn für Ihre geplante Masterarbeit eintragen müssen. Näheres dazu im Leitfaden wie unten angefügt "Prozess zur Erstellung einer Masterarbeit ab 1.10.2023".
1.10.2022 - Änderung des Einreichprozesses Abschlussarbeiten:
Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten ab 1.10.2022 nur noch elektronisch einzureichen. Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin abzugeben. Beachten Sie auch, dass es eine neue VORLAGE zum TITELBLATT der Masterarbeit gibt, bitte ausnahmslos diese hochladen!
Informationen und Downloads
Nachfolgend finden sie eine Anleitung für die Erstellung ihrer Masterarbeit für ihren entsprechenden Studienplan.
Folgende Themen sind aktuell für Masterarbeiten ausgeschrieben
Weitere Formulare
- Formular: Bekanntgabe /Änderung des Themas der Masterarbeit
- Formular: Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung
- URBI-Festakt-Termine 2023_2024
Mehr Informationen über Fristen finden Sie am URBI Dekanat (Link)
Die Masterarbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt.
Protokollblatt und Planung der kommissionellen Masterprüfung
Wir bitten Sie, Ihre Daten vor Abgabe Ihrer Unterlagen im Sekretariat in Uni Graz Online zu überprüfen! ZB. ob Ihre Namen richtig geschrieben sind (auch ev. Sonderzeichen „ć“ od. „š“) und ob Sie alle Ihre Vornamen angeführt haben. Falls Korrekturen erwünscht sind, bitten wir Sie VOR Abgabe des Studienabschlusses mit einem gültigen Ausweisdokument in der Studienabteilung die Nacherfassung bzw. Korrektur zu beantragen.
Nachfolgend aufgezählte Unterlagen müssen im Sekretariat des Instituts vor der Prüfung abgegeben werden. Diese müssen jedoch mindestens! 14 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin im Dekanat eingelangt sein!
- Vollständig ausgefülltes und vom Studierenden unterschriebenes Protokollblatt (bitte am PC ausfüllen, handschriftlich ausgefüllte Protokollblätter können leider nicht angenommen werden)
- Studienplanversion Masterstudium Curriculum 2021
- Aktueller, vollständiger Transcript of Records (UGO-Ausdruck - alphabetisch nach Lehrveranstaltungen gereiht)
- Aktuelles Studienbuchblatt (UGO-Ausdruck)
- Weiters bitten wir Sie zu kontrollieren, ob Sie alle SPO Zuordnungen durchgeführt haben!!
Sind die Unterlagen vollständig, werden diese vom Institut an das URBI-Dekanat weitergeleitet. ACHTUNG: Das Protokollblatt ist zeitgerecht VOR der Abgabe des Formulars "Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung" im Sekretariat des Institutes abzugeben. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bearbeitungszeit 3 bis 4 Wochen betragen!
Generelle Akkreditierung in der Trainingstherapie:
Wenn Sie das Spezialisierungsmodul Trainingstherapie gewählt haben und sich in die Trainingstherapieliste beim Bundesministerium eintragen möchten, bitten wir Sie folgenden Antrag für den Antrag auf das Zertifikat abzugeben:
- Antrag auf Ausstellung eines Zertifikates für die Zulassung zur Trainingstherapie beim Bundesministerium (dieses Formular bitte nur bei einer generellen Akkreditierung bei uns einreichen)
- Erklärung: Sie haben das Bachelorstudium ab der Studienplanversion 13 W absolviert und möchten sich nach Abschluss des Masterstudiums in die Trainingstherapieliste eintragen lassen.
Erst danach kann die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung - mit allen Angaben und Unterschriften vollständig ausgefüllt - im Sekretariat abgegeben werden (Weiterleitung erfolgt durch das Institut).Dieses Formular muss mind. 14 Tage vor der Prüfung im URBI - Dekanat einlangen. Die Fristen müssen ausnahmslos eingehalten werden, ansonsten das Prüfungsdatum neu festgelegt werden muss.
Der / die Studierende kann vorab schon im UGO einen freien Raum für die Abschlussprüfung wählen, im Sekretariat wird dieser Raum dann gerne reserviert.
Alle Informationen über die Trainingstherapie / Nostrifikation
Studienabschluss im Inland
- mit einem Masterabschluss an einer österreichischen Universität:
Sie können im ordentlichen Masterstudium für Sport- und Bewegungswissenschaften das Spezialisierungsmodul Trainingstherapie wählen und mit einem Praktikum bei einem oder mehreren Praktikumsanbietern lt. unserer Liste für die Trainingstherapie das Studium abschließen. Am Ende des Studiums erhalten Sie ein Zertifikat für die generelle Akkreditierung.
Wenn Sie schon während Ihres Masterstudiums in die Trainingstherapieliste eingetragen werden möchten, können Sie nach Absolvierung des Praktikums beim Bundesministerium um die Eintragung für eine individuellen Akkreditierung ansuchen. Die Bestätigung für Ihr Praktikum finden Sie in Ihrem Studienaccount.
Studienabschluss im Ausland
- Nostrifikation für ein Studium an einer ausländischen Universität:
Wir bitten Sie, sich über Ihren Antrag auf Nostrifikation an der URBI-Fakultät allererst zu informieren und sich mit der zuständigen Sachbearbeiter:in in Verbindung zu setzen: Nostrifizierungen - Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaften (uni-graz.at)
Ihre beglaubigt übersetzten Zeugnisse Ihres ausländischen Studienabschlusses werden dann an die Curricula-Kommission unseres Institutes zur Überprüfung weitergeleitet und ein Gutachten erstellt. Dieses wird wieder an die zuständige Sachbearbeiter:in in die Fakultät übermittelt und zur Rechtsabteilung zur Überprüfung weitergeleitet und ein Bescheid erstellt.
Der positive Bescheid der Universität Graz kann dann von Ihnen mit den weiteren Unterlagen an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weitergeleitet werden. Mehr Informationen finden Sie hier: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Suchergebnis (sozialministerium.at)
Nachdem Sie den Bescheid vom Bundesministerium für die ev. noch fehlenden Lehrveranstaltungen erhalten haben, bitten wir Sie sich mit unserer Curricula Kommission per Mail in Verbindung zu setzen: cuko-sportwissenschaften(at)uni-graz.at und wir bitten Sie mit Ihrem Anliegen auch den Bescheid mitzusenden. Wir geben Ihnen dann Auskunft über die weitere Vorgehensweise zur Inskription und zur Anmeldung der ev. noch fehlenden Lehrveranstaltungen.
Bitte beachten Sie noch folgende Punkte:
- Eine Nostrifizierung kann nur einmal in Österreich beantragt werden
- Erst nach eingehender Prüfung Ihres ausländischen Studienabschlusses wird Ihnen je nach Ihren Grundvoraussetzungen die Erlaubnis zur Inskription erteilt.
- Praktika können nur in einem aufrechten Masterstudium absolviert werden bzw. über Uni 4 life: UNI for LIFE - Weiterbildung in Graz , falls Sie nicht zum Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften zugelassen werden.